Abmahnfalle Wirtschafts-Identifikationsnummer:
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Seit November 2024 wird allen Unternehmen, die noch nicht über eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) verfügen, diese automatisch zugeteilt. Doch Vorsicht: Die fehlende Angabe im Impressum oder auf Geschäftsbriefen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir erklären, worauf du achten musst und wie du deine Online-Präsenz schnell und sicher anpassen kannst.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifikation von Unternehmen und wird zusätzlich zur bereits bekannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben. Sie ersetzt diese nicht, sondern ergänzt sie. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer identisch sind – hier reicht eine einmalige Angabe mit entsprechendem Hinweis.
Pflicht zur Angabe im Impressum
Laut § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum jeder geschäftlich genutzten Website angegeben werden. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren:
Anpassung der Geschäftsunterlagen
Neben deiner Website solltest du auch folgende Unternehmensdokumente überprüfen und gegebenenfalls anpassen:
Unsere Empfehlung:
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Um rechtliche Risiken zu vermeiden, empfehlen wir, deine Website und Geschäftsunterlagen umgehend zu aktualisieren. Als erfahrene Agentur unterstützen wir dich gern dabei, dein Impressum rechtskonform anzupassen und deine geschäftliche Kommunikation auf den neuesten Stand zu bringen. Sprich uns gern darauf an – gemeinsam können wir sicherstellen, dass deine Website rechtlich abgesichert ist.